Kooperationseinrichtungen

Für die Anerkennung einer Klinik für die 1.200 Stunden Praktische Tätigkeit (Psychiatriezeit) wird seitens des Landesamtes Brandenburg eine ärztliche Weiterbildungsermächtigung im Bereich „Psychiatrie und Psychotherapie“ von 48 Monaten gefordert. Diese wird von der Landesärztekammer dann erteilt, wenn das Diagnosespektrum verschiedene psychiatrische Störungsbilder umfasst und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie die Weiterbildung anleiten. Eine Weiterbildungsermächtigung im Bereich „Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“ reicht für die Psychiatrieanerkennung nicht aus.

Sofern eine Klinik i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 PsychTh-APrV nur über eine Teilanerkennung verfügt (d.h. max. 600 h Praktische Tätigkeit / Psychiatrie), müssen die weiteren 600 h/900 h Praktische Tätigkeit / Psychiatrie in einer psychiatrischen klinischen Einrichtung mit voller Weiterbildungsermächtigung absolviert werden.

Kooperationseinrichtungen des IfP

Kooperationseinrichtungen der OAfP