Psychologische und ärztliche Psychotherapeuten können die sozialrechtliche Anerkennung (gemäß Psychotherapievereinbarung) und damit die Möglichkeit der Abrechnung ambulanter Gruppenpsychotherapie am IfP Potsdam erwerben. Teilnehmende benötigen dafür drei Schritte, die miteinander verbunden sind: Theorievermittlung (Theorie der Gruppe), Gruppenselbsterfahrung sowie die praktische Erfahrung, eine therapeutische Gruppe selbst geleitet zu haben, begleitet von regelmäßiger Supervision.
Die Weiterbildung ermöglicht die vertiefte Aneignung gruppenpsychotherapeutischer Kenntnisse und Kompetenzen, wie sie zur Durchführung tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Gruppenbehandlungen erforderlich sind.
Neben der Zusatzqualifikation Gruppenpsychotherapie nach Psychotherapievereinbarung, die zur fachlichen Befähigung und der Möglichkeit der Abrechnung von Gruppenbehandlungen führt, besteht die Möglichkeit, eine vertiefende Weiterbildung in Gruppenpsychotherapie am Institut zu absolvieren. Diese Weiterbildung bietet neben der sozialrechtlichen Anerkennung die Möglichkeit, Mitglied im Fachverband psychodynamischer Gruppenpsychotherapeuten D3G zu werden.
Voraussetzung für die Anerkennung einer gruppenpsychotherapeutischen Behandlungstätigkeit ist die Vorlage einer psychodynamischen (tiefenpsychologisch fundierte bzw. gruppenanalytische) Behandlungskonzeption sowie die Supervision von einem durch das IfP Potsdam anerkannten Supervisors. Für einen erfolgreichen Abschluss der Zusatzqualifikation muss nachgewiesen werden,
Für die vertiefende Weiterbildung zur Erlangung des Weiterbildungsabschlusses nach D3G Vorgaben müssen insgesamt nachgewiesen werden,
Die Teilnehmenden verantworten die Organisation der eigenständigen Gruppenbehandlung. Sie können hierbei in begrenztem Umfang Gruppenbehandlungen im Rahmen der Institutsambulanz durchführen. Anrechnungsfähig sind ambulante Gruppenbehandlungen, für die eine Konzeption einer tiefenpsychologisch fundierten Gruppenpsychotherapie bzw. einer analytischen Gruppenpsychotherapie nachgewiesen wird.
Der Beginn einer Gruppenbehandlung kann nach Bewilligung des Antrags auf Behandlung (Lehrgruppenantrag) erfolgen.
Die Supervision der Gruppenbehandlung muss kontinuierlich, während der durchgeführten Gruppenpsychotherapiebehandlungen, stattfinden. Sie ist bei anerkannten Supervisoren und Supervisorinnen des IfP Potsdam durchzuführen.
Die Theoriekurse werden in Gruppen von max. 20 Teilnehmenden an 8 Wochenendtagen über einen Zeitraum von 12 Monaten durchgeführt. Vermittelt werden insgesamt 24 Doppelstunden Theorie. Externe Teilnehmende können den Grundkurs „Modelle und Behandlungskonzepte der Psychotherapie in Gruppen“ im Umfang von 4 Doppelstunden als Gasthörer besuchen.
Für Teilnehmende wird eine Selbsterfahrungsgruppe als Blockveranstaltung im Umfang von mindestens 40 Doppelstunden angeboten.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen postalisch oder per Email ein:
Nach Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen findet ein Aufnahmegespräch statt, das über die Zulassung zur Zusatzqualifikation entscheidet. Nach positivem Aufnahmevotum wird Ihnen durch die Geschäftsstelle der Weiterbildungsvertrag zugesandt.
E-Mail: info@ifp-potsdam.com
Telefon: 0331-279757-23